AGBs

Allgemeine Reisebedingungen der oneworldtours GmbH & Co. KG

1.Abschluss des Reisevertrages

1.1 Der Reisevertrag zwischen der oneworldtours GmbH & Co. KG – nachstehend abgekürzt „oneworldtours” – und dem Reiseteilnehmer – nachstehend als „Reisegast” bezeichnet – kommt verbindlich zustande, sobald oneworldtours die schriftliche (Brief, E-mail, Fax) oder mündliche Reiseanmeldung eines Reisegastes schriftlich bestätigt hat. Die Anmeldung und Bestätigung kann auch über ein zwischengeschaltetes Reisebüro erfolgen. Buchungsgrundlage ist die Reiseausschreibung sowie diese Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2 Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung ist für den Abschluss eines verbindlichen Vertrages nicht erforderlich, wenn die Buchung weniger als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Der Reisegast ist bis zur Bestätigung, höchstens aber 16 Tage, an seine Anmeldung gebunden. Bei einem von der Anmeldung abweichenden Inhalt in der Buchungsbestätigung liegt ein neues, für 10 Tage verbindliches Angebot von oneworldtours vor. Die Annahme durch den Reisegast muss schriftlich, durch Zahlungen oder durch Reiseantritt erfolgen.

1.3 Die anmeldende Person haftet voll für die Verpflichtungen der durch ihn mit angemeldeten Personen, sofern er dies ausdrücklich, gesondert und schriftlich erklärt hat.

1.4 Bei ausdrücklich in fremdem Namen vermittelten einzelnen Reiseleistungen fremder Veranstalter haftet oneworldtours nur für die Vermittlung, nicht für die vermittelten Leistungen selbst.

2. Zahlungen

2.1 Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis (Anzahlung und Restzahlung) sind nach Vertragsschluss nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheins gemäß §651 k Abs. 3 BGB zu leisten. Den Sicherungsschein erhält der Reisegast mit der Bestätigung.

2.2 Nach Erhalt von Buchungsbestätigung und Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 15% auf den Reisepreis zu leisten. Bei Reisen, die Flüge mit so genannten Low Cost Airlines beinhalten, werden unabhängig vom Reisepreis zusätzlich Euro 200 als Anzahlung fällig.

2.3 Die Zahlung des noch ausstehenden Reisepreises wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Erfolgt die Buchung weniger als 28 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis mit Aushändigung des Sicherungsscheins und der Buchungsbestätigung sofort fällig. Die Reiseunterlagen werden nach vollständiger Zahlung ausgehändigt.

2.4 Erfolgt keine vollständige Zahlung des Reisepreises, obwohl alle Voraussetzungen zur Fälligkeit erfüllt sind, besteht kein Anspruch des Reisegastes auf Erbringung der Leistungen durch oneworldtours. Für diesen Fall behält sich oneworldtours ausdrücklich die Forderung auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vor.

2.5 Entschädigungen im Falle eines Rücktritts des Reisegastes vom Reisevertrag sowie Gebühren für Umbuchungen oder Bearbeitungskosten sind sofort fällig.

3. Leistungen

3.1 Die von oneworldtours zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung sowie den Angaben in der zum Zeitpunkt der Buchung vorliegenden Reiseausschreibung. Abweichende Vereinbarungen können schriftlich getroffen werden. Änderungen aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht absehbaren Gründen behält sich oneworldtours ausdrücklich vor und wird diese dem Reisegast vor Reisebeginn anzeigen.

3.2 Alle im Reiseverlauf mit den Zusätzen „Möglichkeit” und „Gelegenheit” bezeichneten Programmpunkte sowie solche, die zur Auswahl gestellt werden, gehören nicht zu den von oneworldtours zu erbringenden Leistungen, damit verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten. Die enthaltenen Leistungen gibt oneworldtours in der Reiseausschreibung in einer gesonderten Aufstellung an.

3.3 Weder Reisemittler noch Leistungspartner sind dazu berechtigt, von der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung abweichende Vereinbarungen zu treffen.

4.Flug

4.1 oneworldtours gibt die Identität der ausführenden Fluggesellschaft in der Reiseausschreibung an. Ist diese bei Buchung noch nicht bekannt, wird sie dem Reisegast von oneworldtours nach Bekanntwerden mitgeteilt.

4.2 Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführungen, des Fluggeräts und einem Wechsel der ausführenden Gesellschaften innerhalb von Flugallianzen können von oneworldtours nicht beeinflusst werden. Sie werden dem Reisegast rechtzeitig mitgeteilt. Reisegäste, die eine individuelle Verlängerung gebucht haben, sind dazu verpflichtet, sich vor Abflug bei der Fluggesellschaft oder in der Geschäftsstelle von oneworldtours den Rückflug bestätigen zu lassen.

5. Preis- und Leistungsänderungen

5.1 Nach Vertragsschluss notwendige Änderungen und Abweichungen des im Reisevertrag vereinbarten Inhalts sind gestattet, sofern sie das Gesamtkonzept der gebuchten Reise nicht verändern. oneworldtours wird den Reisegast rechtzeitig davon in Kenntnis setzen.

5.2 Preisänderungen durch oneworldtours sind zulässig, wenn nach Vertragsabschluss eine nachweisbare Veränderung der Preise für bestimmte Leistungen wie z.B. Fluggebühren, Kerosinzuschläge oder relevante Wechselkurse eintritt und zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als vier Monate liegen. Die Preisänderung ist dem Reisegast bis spätestens zum 21.Tag vor Reisebeginn mitzuteilen. Eine Erhöhung des Reisepreises muss in direktem Bezug zu den gestiegenen Kosten für einen Reiseplatz stehen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% des Gesamtreisepreises kann der Reisegast kostenlos von der Reise zurücktreten.

5.3 Umbuchungswünsche des Reisegastes sind bis zu 30 Tage vor Reisebeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. Euro 50,00 möglich, falls nicht nachweisbar höhere Kosten für die Bearbeitung der Umbuchung anfallen. Nach dieser Frist ist die Umbuchung – wenn ihre Durchführung überhaupt möglich ist – nur durch Rücktritt vom Vertrag gemäß den Allg. Reisebedingungen und den Abschluss eines neuen Vertrages möglich.

6. Rücktritt durch den Reisegast

6.1 Bei Reiseabbruch durch den Reisegast aus nicht von oneworldtours zu vertretenden Gründen (z.B. Krankheit, kein Interesse mehr am gewählten Reiseziel…) bleibt der Anspruch des Veranstalters auf den vollen Reisepreis erhalten. oneworldtours ist verpflichtet, sich um Erstattungen bei den Leistungspartnern zu bemühen und diese ggf. an den Reisegast weiterzugeben.

6.2 Ein Rücktritt durch den Reisegast ist bis Reisebeginn jederzeit möglich. An Stelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung kann oneworldtours folgende pauschale Rücktrittsentschädigung geltend machen:

Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 10% vom Reisepreis, 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30% vom Reisepreis, 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises. Bei Flügen mit so genannten Low Cost Airlines gilt eine zusätzliche Entschädigung i.H.v. Euro 200,00 ab dem Tag der Buchung.

6.3 oneworldtours behält sich vor, eine höhere Entschädigung zu berechnen, sofern nachweisbar höhere Kosten durch den Rücktritt des Reisegastes entstanden sind.

6.4 Tritt der Reisegast die Reise ohne vorherige Kündigung nicht an, gilt dies nicht als Rücktritt und oneworldtours behält den Anspruch auf den vollen Reisepreis.

6.5 Der Reisegast kann einen Ersatzreisenden benennen. Sofern oneworldtours nicht aus wichtigem Grund widerspricht, gehen alle Rechte und Pflichte aus dem Vertrag auf den neuen Reisegast über. Zusatzkosten wie z.B. die Umschreibung von Flugtickets trägt der neue Reisegast. oneworldtours behält sich vor, eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,00 zu berechnen.

7. Rücktritt durch oneworldtours

7.1 Stört der Reisegast den Ablauf der Reise trotz Abmahnung erheblich, kann oneworldtours den Reisevertrag fristlos kündigen und behält den Anspruch auf den Gesamtpreis.

7.2 Wird eine in der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist oneworldtours bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn dazu berechtigt, die Reise abzusagen. Die Reisegäste, die die Reise gebucht haben, sind unverzüglich nach Bekanntwerden der Absage zu informieren. Eine kostenfreie Umbuchung auf eine andere Reise aus dem Angebot von oneworldtours durch den Reisegast ist möglich. Der Reisegast hat Anspruch auf Rückerstattung aller bereits eingezahlten Zahlungen für die abgesagte Reise.

7.3 Bei einer bei Vertragsabschluss nicht voraussehbaren Erschwerung der Reise durch höhere Gewalt wird oneworldtours die Reise in Absprache mit seinen Partnern vor Ort absagen und alle bereits für die Reise getätigten Zahlungen der Reisegäste erstatten. Weitere Entschädigungsansprüche durch den Reisegast bestehen nicht.

8. Bevollmächtigung

Die von oneworldtours eingesetzten Reiseleiter, Agenturen und Fremdenführer vor Ort sind dazu bevollmächtigt, die Rechte von oneworldtours wahrzunehmen.

9. Gewährleistung und Abhilfe

9.1 Bei nicht vertragsgemäßer Leistung kann der Reisegast eine Beseitigung des Mangels bzw. eine gleichwertige Ersatzleistung verlangen, wenn dies nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellt.

9.2 Eine anteilige Herabsetzung des Reisepreises ist möglich, wenn der Reisegast bei oneworldtours (Kontaktdaten werden in den Reiseunterlagen genannt) oder einem Bevollmächtigten vor Ort (Reiseleiter) den Mangel unverzüglich angezeigt und Abhilfe gefordert hat, diese jedoch nicht innerhalb einer angemessenen Frist geleistet wurde.

9.3 Wird die Reise durch einen erheblichen Mangel beeinträchtigt und der Veranstalter ist nicht in der Lage oder willens, diesen Mangel zu beseitigen, so kann der Reisegast dem Veranstalter eine angemessene Frist setzen, um Abhilfe zu schaffen. Nach Ablauf dieser Frist ist er zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt.

9.4 Eine Selbsthilfe durch den Reisegast ist nur nach Verstreichen der Frist oder einem besonderen Interesse des Reisenden gerechtfertigt.

9.5 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Reisegast innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber oneworldtours an die hier genannte Geschäftsadresse geltend zu machen.

9.6 Der Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck ist unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Ohne Anzeige und eine entsprechende Bestätigung durch das Beförderungsunternehmen besteht die Gefahr des Verlusts aller Ansprüche. oneworldtours übernimmt keine Haftung für verloren gegangenes Gepäck. Regressforderungen, auch für versäumte Programmteile, sind an das Beförderungsunternehmen zu stellen.

10. Einreise-, Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsbestimmungen

10.1 oneworldtours weist auf obige Bestimmungen in einem angemessenen Zeitraum vor Reisebeginn hin. Die Angaben beziehen sich auf deutsche Staatsbürger, in der Person des Reisegastes begründete Abweichungen können nicht berücksichtigt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen durch staatliche Behörden geändert werden können. Es wird dem Reisegast daher empfohlen, sich vor Reisebeginn selbst auf den Seiten des Auswärtigen Amtes zu informieren.

10.2 Informationen über Prophylaxe und Impfschutz sind Empfehlungen. Für die auf die Person des Reisegastes abgestimmte Vorsorge sollte in jedem Fall ein Arzt aufgesucht werden. Sollten sich hieraus Schwierigkeiten ergeben, die die Teilnahme an der Reise verhindern könnten, besteht keine Berechtigung zum kostenfreien Rücktritt.

10.3 Der Reisegast ist selbst zur Einhaltung der Bestimmungen verpflichtet, nachdem er von oneworldtours darauf hingewiesen wurde.

11. Haftungsbeschränkung

11.1 Die vertragliche Haftung von oneworldtours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigführt wurde und /oder oneworldtours für den Schaden nur aufgrund des Verschuldens eines Leistungspartners verantwortlich ist.

11.2 Für optionale Leistungen im Rahmen einer Pauschalreise oder vermittelte Fremdleistungen wird ein gesonderter Vertrag mit einem Drittanbieter abgeschlossen. oneworldtours übernimmt keinerlei Haftung für Leistungsstörungen, die jenen Vertrag betreffen.

11.3 Kommt oneworldtours die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und Montreal. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.

12. Verjährung und Abtretungsverbot

12.1 Ansprüche gegenüber oneworldtours aus allen erdenklichen Rechtsgründen – außer Ansprüche des Reisegastes aus unerlaubter Handlung – verjähren nach zwei Jahren ab dem im Vertrag vorgesehenen Rückreisedatum.

12.2 Jede Form der Abtretung von Ansprüchen des Reisegastes aus Anlass der Reise an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen – ganz gleich aus welchem Rechtsgrund. Auch deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen ist ausgeschlossen.

13. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Reisegast der oneworldtours GmbH & Co. KG zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. Sofern der Reisegast dem nicht wiederspricht, werden wir Sie über zukünftige Reiseprojekte auf dem Laufenden halten, sowohl per Post als auch per Newsletter. Die Bestimmungen des BDatenSchG werden bei der Erhebung, der Verarbeitung und der Nutzung personenbezogener Daten eingehalten.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Klagen des Reisegastes gegen oneworldtours ist ausschliesslich Bonn.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen. Die übrigen Bestimmungen behalten ihre Gültigkeit.